Pressekonferenz: de Contournement vu Käerjeng ass net z’akzeptéieren!

Vor dem Votum der Abgeordnetenkammer zum Gesetzesprojekt 7284, das es der Regierung ermöglicht, ein Projekt für eine 4,2 Kilometer lange Straße zum Baupreis von 139 Millionen Euro durch den Wald von Bascharage vorzulegen, möchte déi Lénk ihre Opposition zu diesem Vorhaben noch einmal deutlich machen.

1 – Das Projekt wird damit begründet, dass der Ausstoß von Stickoxyden (NO2) im Zentrum von Bascharage den Wert der europäischen Direktive 2008/50/CE über die Luftqualität gegenwertig übersteigen würde. Diese Tendenz sei fallend, würde aber im Jahr 2020 immer noch über dieser Schwelle liegen, so der Bericht der parlamentarischen Kommission.

Diese Feststellung allein ist falsch. Momentan liegen diese Werte bereits wieder unter dem europäischen Maximalwert. Und alles deutet darauf hin, dass die hauptsächlich vom Diesel-Treibstoff hervorgerufenen Ausstöße mittelfristig sehr erheblich zurückgehen werden, weil die Politik nicht mehr daran vorbeikommen wird, andere Treibstoffe und die Elektromobilität zu fördern.

2 – Weshalb steht die No2-Frage so im Mittelpunkt der Debatte? Weil das Gebiet, durch das die Umgehungsstraße führen soll, nicht nur nach luxemburgischen Recht ein Naturschutzgebiet ist, sondern auch eine europäische Natur-und Artenschutzzone “Natura 2000”.

Feststeht, dass der Contournement nicht verträglich mit der europäischen Artenschutzdirektive 92/43/CEE ist, das sagt die Umweltprüfung SUP zum Plan sectorial transport), die von “sehr negativen Umweltauswirkungen” spricht, weil die Fauna und Flora Habitatverträglichkeit (FFH) “nicht hergestellt werden (kann)”. Und im Gegensatz zu anderen Straßenbauprojekten werde die Umsetzung des Projektes deshalb über eine “Ausnahmeregelung angestrebt”.

Die Direktive sieht einen Eingriff in diese Zone (nach begründetem Ausschluss aller anderen Alternativen) aber nur vor aus « Gründen, die mit der Gesundheit des Menschen und mit der öffentlichen Sicherheit zusammenhängen, oder, nach Gutachten der (europäischen) Kommission, aus anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses. »

Diese Gründe sind offensichtlich nicht gegeben. Und es gibt Alternativen. Deshalb fürchten die Befürworter des Contournement momentan nichts mehr als einen juristischen Einspruch gegen ihre Contournement-Pläne, die noch in einem avant-projet détaillé (APD) vorgelegt werden sollen. Jetzt, wo das Vorhaben politisch vom Parlament abgesegnet wird, bleibt den Gegnern einzig und allein der juristische Weg gegen das konkrete Projekt! (*)

3 – Geht es nur um Tier-und Artenschutz ? Nein, es geht um viel mehr ! Mit dem Bascharager Wald wird der einzige Wald weit und breit zwischen beiden Ortschaften – Sanem und Bascharage – in seiner ganzen Länge (4 Kilometer!) zerstört. Durch diesen Wald führen schattige Waldwege bis nach Schouweiler. Und quer über den Wald (nachher: die Straße!) führt ein Fahrrad-und Fussgängerweg der beide Gemeinden, mitsamt ihrer nördlichen, resp. südlichen unbebauten Landschaften miteinander verbindet.

Die Befürworter des Projektes sprechen nie davon, dass es sich hier um ein Naherholungsgebiet handelt, von dem alle Einwohner, auch der belasteten Straßen beider Ortschaften, bisher profitieren!

Da das Projekt Contournement nur Sinn ergibt, wenn es auch einen Contournement von Dippach (und später von Bartringen und Merl!) geben wird (sonst verlagert der Stau sich nur auf andere Einwohner) richtet es sich auch gegen einen anderen Teil der Landesplanung, nämlich der Bewahrung eines grünen Gürtels zwischen der Hauptstadt und den Ortschaften des Südens.

4 – Gibt es deshalb kein Verkehrsproblem in Bascharage oder in der Gegend?

Mitnichten! Das Verkehrsproblem im Südwesten des Landes ist ein gravierendes und betrifft alle Gemeinden und Ortschaften von Petingen, über Bascharage nach Dippach und von Sanem, Zolwer, Ehleringen nach Schouweiler, Roedgen, Monnerich. In allen diesen Durchgangsstraßen wohnen Menschen, die vom Autoverkehr mitsamt den von ihm hervorgerufenen Problemen (Ausstöße, Lärm, Verkehrssicherheit) betroffen sind.

Dafür muss das Problem des Durchgangsverkehrs regional angegangen werden. Es muss vor allem auf den öffentlichen Transport gesetzt werden. In den sektoriellen Plänen sind dazu einige Maßnahmen vorgesehen wogegen der Contournement sich wiederum richtet, indem er diese neuen kollektiven Verkehrsmittel konkurrenziert. So wird der Contournement z.B. nicht mit dem Bahnhof Bascharage-Sanem verbunden sein, an dem er vorbei führt, und der es erlaubt in 20 Minuten in der Hauptstadt zu sein!

Schlussendlich muss noch gesagt werden, dass viele der Verkehrsprobleme in der “avenue de Luxembourg” in Bascharage seit Jahrzehnten bewusst von den jeweiligen politischen Mehrheiten herbeigeführt wurden, und nicht mit dem Durchgangsverkehr zusammenhängen (expansive Industrie-und Gewerbezonen, Ansiedlung von Tankstellen und großen Geschäften entlang der Durchgangsstraße). Auch hier gibt es andere Lösungen, die von den Gegnern des Contournement vorgeschlagen, aber nicht einmal ansatzweise von der Gemeindeführung in Bascharage umgesetzt wurden, die alles dransetzt um die scheinbar einfache “Lösung” Contournement durchzusetzen -ohne ihre Gewohnheiten ändern zu müssen.

(*) Juristische Schritte

Einspruch gegen den Contournement

Am 26.10.2016 hat die Gemeinde Sanem Einspruch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Regierung vom 29.7.2016 eingelegt welche die Variante 2 durch den Wald definitiv festgelegt hat und damit alle anderen Varianten, auch die des Nichtbaus, ausgeschlossen hat. Die Gemeinde war (zurecht) der Meinung, dass es sich hier bereits um eine definitive Entscheidung handelte. Am 15.1.2018 hat das Verwaltungsgericht diesen Einspruch jedoch als verfrüht zurückgewiesen und betont, dass sich die Gemeinde laut luxemburgischem Gesetz vom 29.5.2009 über die Auswirkungen gro?er Projekte auf die Natur nur gegen das “avant-projet détaillé” (APD) wenden könne.

Das APD liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Mit dem Gesetz 7284 wird die Regierung jedoch ermächtigt, dieses Projekt vorzulegen. Würde gegen das APD kein Rekurs eingelegt (in der sehr kurzen Frist von 40 Tagen, die in den Sommerferien anlaufen könnte!), wäre das Projekt Contournement juristisch nicht mehr anfechtbar!

Einspruch gegen die Plans sectoriels

déi Lénk Gemeng Suessem haben sich in ihren Bemerkungen zu den Plans sectoriels vom 12.7.2018 gegenüber den Gemeinden Sanem und Bascharage dafür ausgesprochen, dass sich die Gemeinden in ihren Gutachten dafür einsetzen, dass die Regierung:

-das Projekt des contournement aus dem plan sectoriel « transports » streicht ;

-die « coupure verte » im Norden von Sanem im plan sectoriel « paysages » wieder auf den Wald und die Natura 2000-Zone ausdehnt und damit jede Bebauung ausschließt ;

-die Aufnahme neuer Betriebe in der Industriezone Bascharage im plan sectorial “zones d’activités économiques » stoppt.

Ist der plan sectoriels « transports » einmal definitiv angenommen, hat er Vorrang auf die Gemeindeplanung (PAG), in der (in der Gemeinde Sanem) momentan kein Contournement vorgesehen ist : der Anschluss an die A-13 liegt auf Suessemer Gebiet. Das Gutachten der Gemeinde steht noch aus, es soll in einer informellen Gemeinderatssitzung am 20.7.2018 vorbereitet werden.

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